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   BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 42.03   

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BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 42.03 (https://dejure.org/2004,2044)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.2004 - 5 C 42.03 (https://dejure.org/2004,2044)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - 5 C 42.03 (https://dejure.org/2004,2044)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BSHG § 21 Abs. 1, 1 a, 3
    A: Anschaffungspreis, Sozialhilfe für Wäsche von geringem -; B: Barbetrag zur persönlichen Verfügung, Bemessung; E: einmalige Leistungen der Sozialhilfe für Beschaffung von Leibwäsche; L: Leibwäsche, einmalige Leistungen für Beschaffung von -; S: Sozialhilfe, einmalige ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG § 21 Abs. 1, 1 a, 3
    A: Anschaffungspreis, Sozialhilfe für Wäsche von geringem -; B: Barbetrag zur persönlichen Verfügung, Bemessung; Barbetrag; Bedarfsmessung; Beschaffung; E: einmalige Leistungen der Sozialhilfe für Beschaffung von Leibwäsche; Heimbewohner; Hilfe zum Lebensunterhalt; Kauf; ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines behinderten, in einem Heim betreuten Sozailhilfeempfängers auf Gewährung von einmaligen Leistungen zum Lebensunterhalt zur Beschaffung von Leibwäsche; Pflicht der Heimbewohner zur Beschaffung von Leibwäsche aus dem Barbetrag zur persönlichen Verfügung; ...

  • Judicialis

    BSHG § 21 Abs. 1; ; BSHG § 21 Abs. 1 a; ; BSHG § 21 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 21 Abs. 1, 1a, 3
    Sozialhilfe für Wäsche von geringem Anschaffungspreis; Barbetrag zur persönlichen Verfügung, Bemessung; einmalige Leistungen der Sozialhilfe für Beschaffung von Leibwäsche; einmalige Sozialhilfeleistungen für Unterwäsche

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Extra-Sozialhilfe für Unterhosen und Socken? - Justizmarathon einer Heimbewohnerin für ein paar Euro mehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 121, 251
  • NJW 2005, 167
  • NVwZ 2005, 468 (Ls.)
  • DÖV 2005, 562
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.12.1996 - 5 C 47.95

    Sozialhilferecht - Regelsatzfestsetzung, Festlegung der Regelsätze für

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 42.03
    Dieses sog. "Statistik-Modell" (siehe dazu auch BVerwGE 102, 366) ist an die Stelle des zuvor zur Regelsatzbemessung herangezogenen "Warenkorbs" getreten und gilt als methodische Vorgabe der Bemessung des Lebensunterhaltsbedarfs auch für die Prüfung, wie hoch der Barbetrag nach § 21 Abs. 3 BSHG mindestens bemessen sein muss, um seine komplementäre Bedarfsdeckungsfunktion in Durchschnittsfällen verlässlich erfüllen zu können.
  • BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95

    Regelsätze, Leistungen nach - nicht für Schulbedarf;; Sozialhilfe, laufende oder

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 42.03
    Dieser Betrachtungsweise steht nicht das Urteil des Senats in BVerwGE 105, 281 (betreffend allgemeine Schulmaterialien) entgegen.
  • BVerwG, 28.03.1996 - 5 C 33.95

    Sozialhilferecht: Mindestausstattung mit Schulheften u.ä. als

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 42.03
    Dem Oberverwaltungsgericht ist allerdings einzuräumen, dass die mit "insbesondere" eingeleitete Aufstellung von Bedarfsgruppen in § 21 Abs. 1 a BSHG nicht abschließend ist (vgl. BVerwGE 101, 34 ); darum ist es an sich nicht ausgeschlossen, auf der Grundlage von § 21 Absatz 1 (nicht Absatz 1 a) BSHG einmalige Leistungen auch für andere als die in Absatz 1 a benannten Bedarfe zu erbringen.
  • BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 16/16 R

    "Taschengeld" für Untersuchungsgefangene in Höhe des "Barbetrags"

    Die Regelung des § 27b Abs. 1 Satz 1 SGB XII unterscheidet zwischen dem Lebensunterhalt, der nach anderen Vorschriften als dem dritten Kapitel des SGB XII tatsächlich erbracht wird und tatsächlich existenzsichernd wirkt, und dem weiteren notwendigen Lebensunterhalt, der bei stationärer Unterbringung ergänzend geleistet werden muss, um insgesamt die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sicherzustellen (zur "komplementären Bedarfsdeckungsfunktion" vgl BVerwG Urteil vom 8.7.2004 - 5 C 42/03 - BVerwGE 121, 251 - juris RdNr 14 und 20) .
  • BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 16/19 R

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Anforderungen an

    Aus der Systematik des BSHG hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bereits in Anlehnung an die Bedarfspositionen der damals geltenden Regelsatzverordnung abgeleitet, dass der Barbetrag die einmaligen Leistungen der Sozialhilfe sowie die in den Einrichtungen erbrachten laufenden Leistungen im Sinne einer vollständigen Deckung des Bedarfs an dem notwendigen Lebensunterhalt ergänzt (BVerwG vom 8.7.2004 - 5 C 42/03 - BVerwGE 121, 251, 254) .

    Damit ist der Anspruch aus § 27b Abs. 2 SGB XII aber nicht erschöpft, weil den Kosten für Bekleidung und Barbetrag nur eine komplementäre Bedarfsdeckungsfunktion am notwendigen Lebensunterhalt zukommt (BSG vom 14.12.2017 - B 8 SO 16/16 R - SozR 4-3500 § 27b Nr. 1 RdNr 25; vgl zu § 21 BSHG bereits BVerwG vom 8.7.2004 - 5 C 42/03 - BVerwGE 121, 251 - juris RdNr 14 und 20) .

  • OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04

    Übernahme von Kosten für die Barbetragsverwaltung in einer vollstationären

    Ebenso wie bei einer Hilfegewährung außerhalb von Einrichtungen die Regelsatzleistungen, die Leistungen für die Unterkunft und die einmaligen Leistungen sich zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts ergänzen, dient der Barbetrag zur persönlichen Verfügung für einen Hilfebedürftigen in einer Einrichtung der entsprechenden Ergänzung einmaliger Leistungen der Sozialhilfe und den in der Einrichtung erbrachten laufenden Leistungen (BVerwG, Urt. v. 8.7.2004, NJW 2005, 167).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - nicht verschreibungspflichtige Salbe - Vorrang des §

    Der Barbetrag zur persönlichen Verfügung habe auch nicht die Funktion, einen Bedarf wie den streitgegenständlichen zu decken; er solle vielmehr dem in einer stationären Einrichtung untergebrachten Menschen ein Minimum an autonomer Lebensgestaltung ermöglichen (Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 8. Juli 2004 - 5 C 42/03 - BVerwGE 121, 251).

    Nicht gestritten wird vorliegend über die Höhe des Barbetrags, weil die Klägerin - in Kenntnis des Urteils des BVerwG vom 8. Juli 2004 (BVerwGE 121, 251) - von Anfang an ausdrücklich nur Kostenerstattung als Hilfe bei Krankheit begehrt hatte; auch mit einer bloß darlehensweisen Gewährung der Leistung war sie nicht einverstanden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 37/06 R - ).

    Diese Vorgaben sind - wenngleich nicht schematisch - auch bei der Prüfung zu beachten, wie hoch der in § 35 Abs. 2 SGB XII vorgesehene Barbetrag bemessen sein muss, um seine komplementäre Bedarfsdeckungsfunktion für Bewohner von Einrichtungen im Sinne des § 13 Abs. 1 SGB XII - wie hier der zwischenzeitlich verstorbenen Klägerin - verlässlich erfüllen zu können (vgl. BVerwGE 121, 251).

    Auch ungeachtet dessen, dass in den regelsatzrelevanten Abteilungen in § 2 Abs. 2 der Regelsatzverordnung, die zunächst auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 1998, in der Änderungsverordnung vom 20. November 2006 auf der EVS 2003 basierend erstellt worden sind, die seit 2004 neuen Belastungen für den Bereich der Gesundheitspflege möglicherweise nicht hinreichend berücksichtigt sein dürften (vgl. hierzu Bieritz-Harder in LPK-SGB XII, a.a.O., § 48 Rdnr. 3), hätte vorliegend - wie bereits vom SG angeregt - eine Überprüfung angezeigt sein können, ob der in § 35 Abs. 2 Satz 2 SGB XII normierte Mindestbarbetrag von 26 v.H. bei der Klägerin - trotz des ihr im Besitzstandswege gezahlten nicht bedarfsbezogenen Zusatzbarbetrags (§ 133a SGB XII BVerwGE 121, 251; Schoch, ZfF 2007, 97, 104; kritisch Armborst in LPK-SGB XII, a.a.O., § 35 Rdnr. 10; W. Schellhorn in W. Schellhorn/H. Schellhorn/Hohm, a.a.O., § 35 Rdnr. 18; Falterbaum in Hauck/Noftz, a.a.O. K § 35 Rdnr. 8).

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 10/06 R

    Sozialhilfe - Wegfall des zusätzlichen Barbetrags gem § 21 Abs 3 S 4 BSHG -

    Es kann also nicht entschieden werden, ob unter Beachtung von Einzelfallgesichtspunkten (§ 9 Abs. 1 SGB XII) der gesetzliche Mindestbarbetrag ausreicht, um zusammen mit dem in der Einrichtung geleisteten Lebensunterhalt den notwendigen Lebensunterhalt der Klägerin vollständig sicherzustellen (vgl dazu: BVerwGE 121, 251, 255 f; Mrozynski, Grundsicherung und Sozialhilfe, III.6 RdNr 71, Stand Februar 2007; Falterbaum in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 35 RdNr 7, Stand Mai 2007; Wenzel in Fichtner/Wenzel, Kommentar zur Grundsicherung, 3. Aufl 2005, § 35 SGB XII RdNr 11; Dauber in Mergler/Zink, Handbuch der Grundsicherung und Sozialhilfe, § 35 SGB XII RdNr 11, Stand August 2007; vgl auch zu einer Mindestbetragsregelung im anderen Zusammenhang das Senatsurteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 22/06 R - RdNr 16).
  • SG Karlsruhe, 28.05.2009 - S 1 SO 2233/08

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - stationäre

    Es handelt sich um eine Pflichtleistung, auf die der leistungsberechtigte Heimbewohner einen Rechtsanspruch hat (vgl. BVerwG, NJW 2005, 167 sowie Schellhorn/Schellhorn/Hohm, a.a.O., Rdnr. 20).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 20 B 66/05

    Sozialhilfe

    Da (jedenfalls) die Unterkunft bei der Hilfe in einer Einrichtung voraussetzungsgemäß durch den Einrichtungsträger bereitgestellt wird, kommt dem Barbetrag wie bei der Vorgängeregelung des § 21 Abs. 3 BSHG die Aufgabe zu, zusammen mit den übrigen laufenden Leistungen in der Einrichtung den weiteren notwendigen Lebensunterhalt bedürftiger Heimbewohner sicherzustellen, § 35 Abs. 2 Satz 1 SGB XII (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2004, Az: 5 C 42/03 = NJW 2005, 167-169).
  • SG Karlsruhe, 29.01.2009 - S 4 SO 5189/07

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Grundsicherung im Alter - Unterbringung im

    Es handelt sich um eine Pflichtleistung, auf die der leistungsberechtigte Heimbewohner einer Rechtsanspruch hat (vgl. Schellhorn, a. a. O., § 42 Rn. 20; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 8. Juli 2004, 5 C 42/03, NJW 2005, 167).
  • BVerwG, 23.09.2003 - 5 B 46.03

    Voraussetzungen für die Gewährung von einmaligen Leistungen für die Beschaffung

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 42.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Berlin, 10.06.2009 - 14 A 36.07

    Verpflichtung eines Pflegeheimbetreibers zur unentgeltlichen Zurverfügungstellung

    Hiermit wird ein Bedarf erfasst, der außerhalb von Einrichtungen durch den Regelsatz abgegolten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2004, BVerwGE 121, 251, juris Rz. 13, zu kleineren Wäschestücken; Falterbaum, in: Hauck/Noftz, SGB XII, K § 35 Rz. 7).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2006 - L 15 B 202/06

    Berücksichtigung des Barbetrags nach § 35 Abs. 2 S. 1 SGB 12 im

  • VG Göttingen, 12.05.2005 - 2 A 320/04

    Angemessen; Aufenthalt; Barbetrag; Eingliederung; Eingliederungshilfe; Einkommen;

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